Ablauf - Schliko VLE eG

VLW eG
Schlichtungskommission
VLW eG
Schlichtungskommission
Direkt zum Seiteninhalt


Häufig gestellte Fragen

1. Ich wurde von der Schlichtungskommission angeschrieben, was nun ?

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer gemeinsamen Schlichtung.

Die Schlichtungskommission möchte vermitteln und fragt Sie an, ob Sie in einem gemeinsamen Gespräch in neutraler Umgebung über den Sachverhalt diskutieren und Ihre Meinung darlegen wollen. Ihnen stehen dann drei ehrenamtlich tätige Genossenschaftmitglieder zur Verfügung, welche nicht bei der VLW eG angestellt sind. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheit neutral betrachtet wird.

Bitte füllen Sie das Blatt B2 vollständig aus und nutzen Sie den frankierten Rückumschlag.

Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen gemeinsamen Schlichtungstermin in unseren Räumlichkeiten im Gerichtsweg. Falls Sie nicht an einem klärenden Gespräch bzw. Schlichtungstermin interessiert sind, informieren Sie uns bitte ebenfalls mit dem Blatt B2 im unteren  Teil über Ihre Entscheidung mittels frankiertem Rückumschlag.

2. Ich möchte die Schlichtungskommission anschreiben und um Unterstützung bitten, wie geht das ?

Sie haben Probleme in Ihrer Nachbarschaft, können keine Einigung erzielen und möchten sich Unterstützung holen, dann nutzen Sie die Möglichkeit, zusammen mit der Schlichtungskommission und des/der Nachbar/n/in zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen.

Bitte füllen Sie den Schlichtungsantrag
aus und schicken diesen in 2facher Ausfertigung zu uns.

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage, schreiben parallel die Vertreter_innen des anderen Mietbereiches an und fragen nach, ob diese an einer Schlichtung interessiert sind. Nach einer positiven Rückmeldung diesbezüglich, nehmen wir telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und suchen gemeinsam einen Termin für eine Schlichtung in unseren Räumlichkeiten im Gerichtsweg.

Falls keine Rückmeldung innerhalb von ca. 14 Tagen erfolgt oder eine Ablehnung zum Schlichtungsvorschlag eingeht, werden Sie ebenfalls von uns benachrichtigt. Leider können wir in diesem Fall nicht tätig werden und Sie müssten andere Möglichkeiten zur Lösung der Sachlage in Betracht  ziehen.

3. Wie lange dauert der ganze Vorgang ?

Vom Antragseingang bis zum Schlichtungstermin müssen Sie mit ca. 3-4 Wochen rechnen. Nach Antragseingang werden der "Antragsgegner" bzw. "Antragsgegnerin" angeschrieben und ihnen ca. 14 Tage Zeit gegeben, sich zu äußern, danach erfolgt die eigentliche Terminabsprache.
  
Schliko 2021
Schlichtungskommission
VLW eG
Zurück zum Seiteninhalt